Einer-, Zweier- oder Fünf-Liter-Bembel, wer in Hessen Apfelwein in diesen Maßeinheiten bestellt, weiß genau, wieviel Stöffche er bekommt: Inhalt für vier, acht oder zwanzig Gerippte, also Apfelweingläser à 0,25 Liter. Der Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e. V. freut sich sehr, dass das auch in Zukunft so bleibt. Denn bis heute Mittag sah es so aus, als ob der Bembel mit seiner fehlenden Eichung in Gefahr sei; nach neuen Richtlinien sollten Gefäße wie der Bembel einen innen liegenden Eichstrich haben oder gar verboten werden.

„Zum Glück hat der Bundesrat jetzt klar gemacht, dass der Bembel so bleiben kann, wie er ist“, zeigt sich Martin Heil, Vorstandsvorsitzender des Apfelweinverbandes, erleichtert. Der Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e. V. hatte eigens eine außerordentliche Vorstandssitzung einberufen, um eine Vorgehensweise gegen die Richtlinienänderung zu besprechen. „Der Bembel ist ein bedeutender und vor allem identitätsstiftender Bestandteil hessischer Kultur und Lebensart, den es unbedingt zu erhalten gilt“, sagt Martin Heil.

Nachdem der Entwurf einer Änderung der Mess- und Eichverordnung bekannt geworden war, hatte der Apfelweinverband seine Vorstandsmitglieder kurzfristig zu einer Beratung einberufen. „Wir sind natürlich sehr erleichtert, dass unsere beschlossenen Maßnahmen zur Rettung des Bembels jetzt hinfällig sind“, stellt Martin Heil fest.

Erst am heutigen Mittag hatte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung klargestellt, dass die neuen Richtlinien das hessische Traditionsgefäß nicht betreffen. „Hessische Apfelweinkultur ist ohne Bembel nicht denkbar“, erklärt Martin Heil. „Wie eine Löwin ihr Kind hätten wir unseren Bembel vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrats und an allen nötigen Stellen verteidigt“, fügt die stellvertretende Vorsitzende, Dr. Johanna Höhl, hinzu.